In Österreich landen täglich 160 Tonnen einwandfreie Lebensmittel im Müll. Insgesamt wurden etwa im Jahr 2025 über 59.000 Tonnen Lebensmittel weggeworfen. Frankreich geht seit 2016 gegen diese Verschwendung vor. Dort sind Supermärkte gesetzlich dazu verpflichtet, überschüssige Lebensmittel zu spenden oder wiederzuverwerten.
Supermärkte in Österreich sind nicht verpflichtet, Lebensmittel zu retten
Brot vom Vortag, Obst mit Druckstellen, Gemüse mit kleinen Schönheitsfehlern oder Produkte, die kurz vor dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums stehen: All das wird häufig weggeschmissen, obwohl es noch einwandfrei genießbar wäre.
Seit Ende 2023 müssen große Lebensmittelhändler zwar melden, wie viele Lebensmittel sie wegwerfen und wie viel sie spenden, etwa an soziale Einrichtungen. Aber ob sie noch einwandfreies Essen, das nicht mehr für den Verkauf geeignet ist, wirklich spenden oder am Ende doch wegwerfen, bleibt ihre Entscheidung. Die Händler müssen Zahlen liefern. Konkrete Maßnahmen zur Lebensmittelrettung gibt es derzeit nicht.
Die aktuellen Zahlen belegen, dass eine reine Meldepflicht, Freiwilligkeit und Selbstverantwortung nicht ausreichen. Denn obwohl es in Österreich zahlreiche armutsbetroffene Menschen gibt, landet noch immer mehr Essen im Müll, als gespendet wird.
Mehr weggeworfen als gespendet
Diese Meldepflicht gilt außerdem nur für die großen Lebensmittelkonzerne. Kleinere Betriebe bleiben von der Meldepflicht ausgenommen. Betroffen sind dabei Supermärkte mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche, Händler mit mindestens fünf Verkaufsstellen und buchführungspflichtige Großhändler. Gemeldet wird einmal pro Quartal, in Kilogramm.
Die erhobenen Daten können öffentlich im Elektronischen Datenmanagement des Bundes eingesehen werden. Insgesamt wurden 2025 in Österreich 59.035.499 Kilogramm Lebensmittel weggeworfen. Dem stehen laut dem Datenstand vom 29. April 2026 insgesamt 23.609.766 Kilogramm gegenüber, die kostenlos weitergegeben wurden.
Im ersten Quartal 13.138.024 Kilogramm Lebensmittel als Abfall gemeldet, im zweiten Quartal 14.806.908 Kilogramm, im dritten Quartal 15.628.990 Kilogramm und im vierten Quartal 15.461.577 Kilogramm. Angezeigt werden nicht nur die Gesamtmengen, sondern auch die einzelnen Unternehmen und ihre jeweiligen Angaben dazu, wie viele Kilogramm Lebensmittel sie gespendet und wie viele sie als Abfall gemeldet haben.
Dumpstern: Wenn Essen aus dem Müll holen zum Diebstahl wird
Wer in Österreich bereits entsorgte Lebensmittel aus einem Supermarktcontainer holt, bewegt sich rechtlich in einer Grauzone. Dass die Ware bereits aussortiert wurde, heißt nicht, dass sie frei verfügbar ist. Steht der Container auf Privatgrund, ist er versperrt oder gehört er weiterhin zum Betrieb, kann Dumpstern rechtliche Folgen haben, etwa wegen Diebstahls, Besitzstörung oder Hausfriedensbruchs. Besonders absurd wirkt das, wenn es um Lebensmittel geht, die nicht mehr verkauft werden sollen, aber noch genießbar wären.
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Welche Konsequenzen das hat, zeigt der Fall von Christian A. in Wien. Er hatte im Mai 2024 Lebensmittel aus dem Müllraum einer Hofer-Filiale gerettet. Laut Medienberichten war der Müllraum nicht aufgebrochen worden, beschädigt wurde ebenfalls nichts. Trotzdem verurteilte ihn das Bezirksgericht Wien-Leopoldstadt im August 2024 wegen versuchten Diebstahls zu vier Wochen bedingter Haft. Der Vorwurf lautete also nicht, er habe in ein Geschäft eingebrochen, sondern er habe Lebensmittel gestohlen, die bereits aussortiert waren.
Wenn Armut auf volle Müllcontainer trifft
Laut Statistik Austria waren in Österreich 2025 rund 1,7 Millionen Menschen armuts- oder ausgrenzungsgefährdet. Das entspricht 18,8 Prozent der Bevölkerung, also fast jeder fünften Person im Land.
Und genau darin liegt das Verstörende an dem derzeitigen System: Noch gutes Essen landet im Müll, aber wer es sich dort holt, wird im Zweifel nicht als jemand gesehen, der Lebensmittel rettet, sondern als jemand, der etwas stiehlt. Eine gesetzliche Lösung könnte genau hier ansetzen: Sie würde regeln, dass genießbare Lebensmittel gar nicht erst in der Tonne landen, sondern rechtzeitig weitergegeben werden. Dass das möglich ist, zeigen Länder wie Frankreich.
Warum wirft der Handel lieber Essen weg, anstatt es zu spenden?
Die einfache Antwort ist, weil Wegwerfen oft bequemer ist und den Preis stabil hält. Supermärkte wollen volle Regale, schöne Ware und möglichst bis kurz vor Ladenschluss das Gefühl vermitteln: Hier gibt es noch alles. Das lässt sich gut verkaufen? Ein fast leeres Brotregal hingegen wirkt wie ein schlecht geführter Markt. Genau deshalb wird im Handel oft mehr angeboten, als am Ende tatsächlich gekauft wird. Was übrig bleibt, ist dann plötzlich ein Problem. Vieles wäre noch essbar, aber es ist nicht mehr verkaufbar.
Und an dieser Stelle wird es richtig absurd: Spenden ist mit Aufwand verbunden. Die Ware muss aussortiert, gelagert, gekühlt, dokumentiert und rechtzeitig abgeholt werden. Dafür braucht es Personal, Platz und verlässliche Partner:innen. Eine andere Möglichkeit wäre, Lebensmittel, die bald nicht mehr verkauft werden können, deutlich billiger anzubieten. Doch das würde bedeuten, den Preis früher und sichtbarer zu reduzieren. Genau das will der Handel vermeiden.
Denn wenn Brot, Obst oder Gemüse kurz vor Ladenschluss regelmäßig billiger verkauft werden, warten Kund:innen irgendwann auf diese Rabatte. Der Normalpreis verliert an Wirkung. Also wird der Preis geschützt, während das Essen an Wert verliert. Was dann übrig bleibt, wird nicht automatisch an Menschen weitergegeben, die es brauchen könnten, sondern landet viel zu oft in der Tonne. So bleibt Wegwerfen für den Handel, der bequemste und sicherste Weg: Mülltonne auf, Ware rein, Problem weg.
Frankreich schafft als erstes Land der Welt Gesetze gegen Lebensmittelverschwendung
Frankreich hat schon lange beschlossen, dass Lebensmittelverschwendung nicht allein mit Appellen bekämpft werden kann. Bereits 2013 startete das Land einen nationalen Plan gegen Lebensmittelverschwendung. 2016 folgte dann der entscheidende gesetzliche Schritt: Als erstes Land der Welt verpflichtete Frankreich große Supermärkte dazu, genießbare unverkaufte Lebensmittel nicht zu vernichten, sondern ihre Weitergabe an Hilfsorganisationen zu ermöglichen.
Im Kern geht es darum: Große Supermärkte dürfen genießbare Lebensmittel nicht einfach zerstören, wegwerfen oder absichtlich unbrauchbar machen. Was noch gegessen werden kann, soll nicht im Müll landen, sondern muss gespendet werden. Unternehmen müssen dafür mit Hilfsorganisationen eine Vereinbarung treffen.
Frankreich legt damit fest, was mit Lebensmitteln passieren soll, bevor sie zum Abfall werden. Supermärkte sollen nicht erst dann reagieren, wenn die Ware schon in der Tonne liegt, sondern die Verschwendung möglichst schon vorher vermeiden. Durch bessere Planung, frühere Preisreduktionen oder rechtzeitige Weitergabe. Das Gesetz unterscheidet also zwischen Ware, die sich nicht mehr verkaufen lässt, und Ware, die wirklich nicht mehr gegessen werden kann.
Ganz verschwunden ist die Lebensmittelverschwendung dadurch natürlich nicht. Auch in Frankreich landet noch immer viel zu viel Essen im Müll. Aber das Gesetz hat die Richtung verändert: Was sich nicht mehr verkaufen lässt, darf nicht automatisch als Abfall behandelt werden. Zwischen „nicht mehr verkaufbar“ und „nicht mehr essbar“ liegt ein riesiger Unterschied. Österreich dokumentiert bisher vor allem, wie viel Essen weggeworfen wird. Frankreich verpflichtet die Händler zu frühzeitigem Handeln und stellt sicher, dass noch genießbare Lebensmittel gar nicht erst im Müll landen.









