Rund 2,4 Millionen Euro für den „Standard“, 2,3 Millionen für die „Presse“ und knapp 2,1 Millionen für die „Kronen Zeitung“: Diese drei Medien erhalten 2026 die höchsten Summen aus Qualitätsjournalismus- und Presseförderung. Insgesamt werden über diese beiden Fördersysteme rund 27,2 Millionen Euro verteilt. Warum profitieren große Medien besonders – und was soll sich ab 2028 ändern?
Wer wissen will, wie Österreich seine Medien fördert, stößt rasch auf ein kompliziertes System. Es gibt Presseförderung, Qualitätsjournalismusförderung, Förderungen für digitale Projekte sowie eigene Fördertöpfe für Radio und Fernsehen. Dazu kommen öffentliche Inserate. Sie gelten zwar nicht als Medienförderung, bringen aber ebenfalls viel öffentliches Geld zu Medienunternehmen.
Qualitätsjournalismus vs. Presseförderung
Für einen direkten Vergleich konzentrieren wir uns zunächst auf zwei wichtige Förderungen für Zeitungen und andere textbasierte Nachrichtenmedien: die Qualitätsjournalismusförderung und die klassische Presseförderung.
Dafür stehen 2026 rund 20,04 beziehungsweise 7,13 Millionen Euro zur Verfügung. Die KommAustria bewilligte 2026 bei der Qualitätsjournalismusförderung 191 Anträge mit einem Gesamtvolumen von gut 20 Millionen Euro. Bei der Presseförderung waren es 42 Anträge mit insgesamt gut 7,1 Millionen Euro. Die Förderentscheidungen veröffentlicht die RTR.

Das bestehende System steht allerdings schon länger in der Kritik. Der Rechnungshof kritisierte 2025, dass vor allem bereits etablierte Medien profitieren. Neue Anbieter haben es schwerer: Manche Förderungen setzen etwa voraus, dass ein Medium schon eine bestimmte Zeit besteht.
Auch die im Auftrag des Medienministeriums erstellte Studie „Journalismusförderung in Österreich“ sieht Änderungsbedarf. Sie ist eine wichtige Grundlage für die geplante Reform. Kleinere, neue und rein digitale Medien sollen künftig bessere Chancen auf Förderung bekommen. Doch bevor es um die Reform ab 2028 geht, lohnt sich ein Blick darauf, wer im bestehenden System 2026 wie viel bekommt.
So viel Medienförderung bekommen Standard, Presse und Krone 2026
Rechnet man Qualitätsjournalismus- und Presseförderung zusammen, ergibt sich für die einzelnen Zeitungstitel folgende Rangliste:
| Medium | Qualitätsjournalismusförderung | Presseförderung | Summe |
| Der Standard | 1.061.821 Euro | 1.338.097 Euro | 2.399.918 Euro |
| Die Presse | 820.622 Euro | 1.468.754 Euro | 2.289.376 Euro |
| Kronen Zeitung | 1.862.714 Euro | 223.181 Euro | 2.085.895 Euro |
| Kleine Zeitung | 1.341.527 Euro | 223.181 Euro | 1.564.708 Euro |
| Kurier | 1.320.761 Euro | 178.545 Euro | 1.499.306 Euro |
| Neue Vorarlberger Tageszeitung | 218.800 Euro | 1.015.419 Euro | 1.234.219 Euro |
| Oberösterreichische Nachrichten | 704.985 Euro | 223.181 Euro | 928.166 Euro |
| Tiroler Tageszeitung | 703.166 Euro | 223.181 Euro | 926.347 Euro |
| Vorarlberger Nachrichten | 617.892 Euro | 223.181 Euro | 841.073 Euro |
| oe24/Österreich | 837.439 Euro | – | 837.439 Euro |
Die detaillierten Entscheidungen zur Qualitätsjournalismusförderung 2026 sowie die Daten zur Presseförderung sind bei der RTR öffentlich abrufbar.
Über diese Förderungen entscheidet die KommAustria. Sie ist die unabhängige Medienbehörde in Österreich. Die RTR – Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH unterstützt sie bei der Abwicklung.
Wie funktioniert die Qualitätsjournalismusförderung?
Der größere der beiden Fördertöpfe ist die Qualitätsjournalismusförderung. 2026 stehen dafür rund 20 Millionen Euro zur Verfügung. Der Name könnte den Eindruck erwecken, dass Expertinnen und Experten einzelne Artikel lesen und bewerten. Das ist aber nicht der Fall. Für einen großen Teil der Förderung zählt, wie viele hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten ein Medium beschäftigt. Vereinfacht gesagt: Je mehr journalistische Arbeitsplätze vorhanden sind, desto höher kann auch die Förderung ausfallen.
Rund drei Viertel des Budgets der Qualitätsjournalismusförderung fließen in diesen Bereich. 2026 sind das gut 15 Millionen Euro. Das erklärt, warum große Redaktionen hohe Summen erhalten können: Sie beschäftigen viele Journalistinnen und Journalisten und haben dadurch eine größere Grundlage für die Berechnung.

Zusätzlich gibt es weitere Fördermöglichkeiten und Zuschläge, etwa für regionale Berichterstattung, internationale und EU-Berichterstattung, Aus- und Weiterbildung oder Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Die Details stehen in den Richtlinien zur Qualitätsjournalismusförderung.
Warum große Redaktionen im Vorteil sind
Das bestehende System sagt nicht, dass große Medien bevorzugt werden sollen. Die Art, wie die Förderung berechnet wird, verschafft ihnen aber Vorteile. Bei der „Kronen Zeitung“ wird das deutlich. Sie erhält 2026 rund 1,86 Millionen Euro aus den hier zusammengefassten Bereichen der Qualitätsjournalismusförderung.
Natürlich haben große Redaktionen auch höhere Personalkosten. Die Kritik richtet sich deshalb nicht einfach gegen hohe Fördersummen. Das Problem liegt woanders: Wer bereits viele journalistische Arbeitsplätze und eine große Redaktion hat, kann besonders stark von einem System profitieren, das genau diese bestehenden Strukturen fördert.
Auch der Rechnungshof kritisiert das. Neue Medienunternehmen haben es schwerer, weil manche Förderungen voraussetzen, dass ein Medium bereits länger am Markt ist. Der Rechnungshof empfiehlt daher, Förderungen stärker für neue Anbieter zu öffnen. Auch die Reformstudie sieht hier Änderungsbedarf. Kleinere, digitale und neue journalistische Projekte sollen künftig bessere Chancen bekommen.
Was ist die Presseförderung?
Bei der Qualitätsjournalismusförderung liegt die „Kronen Zeitung“ vor „Standard“ und „Presse“. Rechnet man aber die klassische Presseförderung dazu, ändert sich die Reihenfolge.
Für die Presseförderung stehen 2026 insgesamt rund 7,13 Millionen Euro zur Verfügung. Sie soll dazu beitragen, dass es in Österreich weiterhin verschiedene Tages- und Wochenzeitungen gibt.
Im Wesentlichen gibt es zwei Bereiche: die Vertriebsförderung und die besondere Förderung zur Erhaltung der regionalen Vielfalt. Weitere Informationen bietet die RTR zur Presseförderung.
Vertriebsförderung einfach erklärt
Die Vertriebsförderung unterstützt Zeitungen dabei, ihre gedruckten Ausgaben zu den Leserinnen und Lesern zu bringen. Bei Tageszeitungen werden die dafür vorgesehenen Mittel auf die Zeitungen verteilt, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Gehören mehrere Zeitungen zum selben Medienunternehmen, können die Beträge gekürzt werden.
Nicht jede Zeitung bekommt diese Förderung. Es gibt Vorgaben dazu, wie oft sie erscheinen muss, wie hoch ihre Auflage ist, wo sie verbreitet wird und wie viele journalistische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sind. Diese Vertriebsförderung darf nicht mit der neuen, für 2027 geplanten Förderung für die Zustellung von Zeitungen verwechselt werden. Dazu später mehr.
Besondere Förderung für nicht marktführende Tageszeitungen
Zusätzlich gibt es eine besondere Förderung zur Erhaltung der regionalen Vielfalt. Dafür muss eine Tageszeitung im Jahresdurchschnitt höchstens 100.000 verkaufte Exemplare pro Ausgabe erreichen, ihr jährlicher Seitenumfang darf höchstens zur Hälfte aus Anzeigen bestehen und sie muss mindestens zwölf hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten beschäftigen.
Ausgeschlossen sind sowohl die österreichweit auflagenstärkste Tageszeitung als auch die jeweils marktführende Zeitung in ihrem regionalen Hauptverbreitungsgebiet. Ist die nationale Marktführerin zugleich regionale Marktführerin, wird dort auch die Zeitung mit der zweithöchsten verkauften Auflage von dieser Förderung ausgeschlossen.
2026 erhalten drei Zeitungen diese besondere Förderung:
- Die Presse: rund 1,29 Millionen Euro
- Der Standard: rund 1,11 Millionen Euro
- Neue Vorarlberger Tageszeitung: rund 792.000 Euro
Gemeinsam mit der Vertriebsförderung kommen „Presse“ und „Standard“ damit auf besonders hohe Summen aus der klassischen Presseförderung. Die „Kronen Zeitung“ erhält diese besondere Förderung nicht.

Das erklärt die Rangfolge: Bei der Qualitätsjournalismusförderung liegt die Krone vorne. Durch die zusätzliche Presseförderung ziehen „Standard“ und „Presse“ insgesamt aber an ihr vorbei.
Damit wird auch ein zentraler Kritikpunkt sichtbar: Viele Förderungen orientieren sich stark an Strukturen, die bereits vorhanden sind. Für neue oder kleine Medien ist es schwieriger, überhaupt Zugang zu ähnlich hohen Förderungen zu bekommen.
Genau hier soll die geplante Medienreform ansetzen.
Was sich mit der Medienreform ab 2028 ändern soll
Die Reform wird vor allem vom Medienressort unter Vizekanzler und Medienminister Andreas Babler (SPÖ) vorangetrieben. Im Juli 2026 hat die Bundesregierung im Ministerrat die wichtigsten Ziele und einen Zeitplan für die Reform festgelegt.
Wichtig ist: Das bedeutet noch nicht, dass es bereits ein fertiges neues Gesetz gibt.
Im Ministerratsvortrag zur Zukunft der Förderungen im Medienbereich steht, dass die neuen gesetzlichen Regeln erst bis Mitte 2027 ausgearbeitet werden sollen. Danach müssen die geplanten Änderungen noch geprüft werden und das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.
Ab Anfang 2028 soll dann schrittweise auf das neue System umgestellt werden.
Der wichtigste geplante Unterschied: Künftig soll weniger wichtig sein, ob Journalismus in einer Zeitung, auf einer Website, im Radio oder in einem anderen Format erscheint.
Stattdessen soll stärker zählen, ob tatsächlich journalistisch gearbeitet wird und welche redaktionellen Leistungen ein Medium erbringt.
Kleinere und neue Medien sollen bessere Chancen bekommen
Eine zentrale Kritik am derzeitigen System lautet: Wer bereits eine große Redaktion hat, kann leichter hohe Förderbeträge erreichen. Genau hier soll die Reform ansetzen.
Die Reformstudie schlägt eine Grundförderung für journalistische Arbeit und redaktionelle Leistungen vor. Medien sollen also gefördert werden können, wenn sie journalistisch arbeiten und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Künftig sollen auch kleinere, neue und rein digitale Medien leichter Zugang zur Förderung bekommen. Wie genau diese Förderung berechnet wird und welche Voraussetzungen dafür gelten werden, steht allerdings noch nicht fest. Große Medien sollen deshalb nicht von der Förderung ausgeschlossen werden. Ziel ist vielmehr, das Fördersystem für weitere journalistische Anbieter zu öffnen.
Auch Digitalabos könnten künftig zählen
Ein weiterer Vorschlag betrifft digitale Abonnements. Die Reformstudie schlägt vor, Medien zusätzlich zu unterstützen, wenn Leserinnen und Leser direkt für ihre digitalen Inhalte bezahlen.
Das könnte etwa über einen Zuschlag für Einnahmen aus Digitalabos funktionieren. Dahinter steckt die Idee, auch digitale Geschäftsmodelle stärker zu fördern. Ob diese Regel tatsächlich so kommt, steht allerdings noch nicht fest. Sie ist bisher nur Teil der Reformvorschläge.
Extra-Förderungen für Start-ups und neue Ideen
Neben der allgemeinen Förderung soll es zusätzlich Geld für besondere journalistische Projekte geben. Dafür sollen bestimmte Fördertöpfe ausgeschrieben werden. Medien können sich dann mit einem konkreten Projekt bewerben.
Unterstützt werden sollen unter anderem journalistische Neugründungen, innovative Projekte und Kooperationen zwischen Medien und ihren Partnern. Als mögliche Schwerpunkte nennt die Reformstudie außerdem Künstliche Intelligenz und Lokaljournalismus.
Der Unterschied ist einfach:
Die Grundförderung soll nach festen Regeln vergeben werden. Bei zusätzlichen Ausschreibungen bewerben sich Medien mit einem konkreten Projekt um Geld. Welche Schwerpunkte tatsächlich ausgeschrieben werden und wie viel Geld dafür zur Verfügung stehen wird, ist noch offen.

Wer entscheidet künftig über die Förderung?
Auch heute entscheidet nicht die Politik direkt darüber, welches Medium Qualitätsjournalismus- oder Presseförderung bekommt. Bei der Qualitätsjournalismusförderung berät ein Fachbeirat die KommAustria. Er besteht aus fünf Mitgliedern. Die endgültige Entscheidung trifft die KommAustria.
Bei der Presseförderung gibt es eine eigene Presseförderungskommission. Informationen zum Fachbeirat veröffentlicht die RTR.
Für das neue System schlägt die Reformstudie eine eigene Journalismusförderkommission vor. Sie soll aus unabhängigen Expertinnen und Experten bestehen. Diese Kommission könnte künftig prüfen, welche Medien die Voraussetzungen erfüllen und wie hoch eine Förderung ausfällt. Die Kommission soll außerdem prüfen, ob ein Medium journalistisch unabhängig arbeitet, bestimmte berufliche Regeln einhält und professionell organisiert ist.
Was bereits ab 2027 kommen soll
Die große Reform soll erst ab 2028 schrittweise starten. Einige zusätzliche Maßnahmen sind aber schon für 2027 geplant. Die Bundesregierung hat sich im Juli 2026 im Ministerrat auf diese Vorhaben geeinigt. Das bedeutet aber noch nicht, dass alle dafür notwendigen Gesetze bereits beschlossen sind.
Sieben Millionen Euro für Journalismus für junge Menschen
Ein Schwerpunkt liegt auf jungen Zielgruppen. Ab 2027 sind jährlich sieben Millionen Euro für journalistische Angebote vorgesehen, die junge Menschen erreichen.
Medien sollen sich mit konkreten Projekten um dieses Geld bewerben können. Dabei sollen sowohl neue Medien als auch bereits bestehende Medienunternehmen teilnehmen können. Die geförderten Angebote sollen für junge Menschen kostenlos zugänglich sein. Dafür sollen die bestehenden gesetzlichen Regeln geändert werden.
Drei Millionen Euro für Medienkompetenz
Auch die Förderung von Medienkompetenz soll deutlich steigen. Bisher stehen dafür jährlich 700.000 Euro zur Verfügung. Ab 2027 sollen es drei Millionen Euro sein. Unterstützt werden sollen Angebote, die Menschen dabei helfen, Nachrichten besser einzuordnen, Quellen zu beurteilen oder falsche Informationen zu erkennen.
Zusammen sind damit ab 2027 jährlich zehn Millionen Euro für journalistische Angebote für junge Menschen und Medienkompetenz vorgesehen. Noch sind aber nicht alle notwendigen gesetzlichen Änderungen abgeschlossen.
Neue Förderung für die Zeitungszustellung
Ein besonders großer neuer Fördertopf ist für die Zustellung von Zeitungen geplant. Dafür sind ab 2027 jährlich 22,5 Millionen Euro vorgesehen.
Mit dem Geld sollen Tages- und Wochenzeitungen unterstützt werden, die abonnierte Zeitungen direkt zu ihren Leserinnen und Lesern bringen.
Fonds für digitale Transformation wird verlängert
Auch der Fonds für die digitale Weiterentwicklung von Medien soll weitergeführt werden.
Nach den Plänen der Bundesregierung sollen für Projekte in den Jahren 2027 und 2028 jeweils 22,5 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Zusätzlich sollen rund 2,5 Millionen Euro verwendet werden, die aus früheren Förderungen noch nicht ausgeschöpft wurden.
Auch die Regeln für diese Förderung sollen geändert werden.
Künftig soll stärker darauf geachtet werden, ob ein eingereichtes Projekt tatsächlich zur digitalen Weiterentwicklung eines Mediums beiträgt. Kleinere und nichtkommerzielle Medien sollen außerdem leichter Projekte einreichen können.
Ist die Medienreform bereits beschlossen?
Nein – jedenfalls noch nicht als fertiges Gesetz.
Die Bundesregierung hat im Juli 2026 im Ministerrat beschlossen, in welche Richtung sich die Medienförderung entwickeln soll und welchen Zeitplan sie dafür vorsieht. Das ist aber nicht dasselbe wie ein Gesetzesbeschluss im Nationalrat. Ein vollständiges neues Medienförderungsgesetz hat der Nationalrat bisher nicht beschlossen. Die gesetzlichen Regeln für die große Reform ab 2028 sollen erst bis Mitte 2027 ausgearbeitet werden.
Danach müssen sie noch die weiteren Schritte des Gesetzgebungsverfahrens durchlaufen. Je nach Fördermodell kann außerdem eine Prüfung durch die EU notwendig sein. Auch bei einigen Maßnahmen für 2027 fehlen noch endgültige gesetzliche Beschlüsse. Das zeigt besonders die geplante Förderung für die Zeitungszustellung: Dafür gibt es bereits einen konkreten Gesetzesentwurf, der Nationalrat hat ihn aber noch nicht beschlossen.
Fest stehen derzeit also vor allem die politische Richtung, der Zeitplan und die geplanten Fördersummen. Viele Details sind noch offen. Deshalb lässt sich auch noch nicht seriös sagen, welches Medium ab 2028 nach den neuen Regeln wie viel Geld erhalten wird.
Und was ist mit öffentlichen Inseraten?
Neben den Medienförderungen gibt es noch einen zweiten wichtigen Geldfluss vom Staat zu Medien: öffentliche Inserate. Sie zählen nicht zur Medienförderung.
Ministerien, Länder, Gemeinden und andere öffentliche Stellen bezahlen Medien dafür, Werbung oder Informationskampagnen zu veröffentlichen. Der Rechnungshof weist darauf hin, dass solche Inserate nicht dazu dienen sollten, Medienunternehmen finanziell zu unterstützen.
Trotzdem können sie für einzelne Medien eine wichtige Einnahmequelle sein. Damit gibt es zwei verschiedene Arten von öffentlichem Geld für Medien:
Medienförderungen auf der einen Seite und bezahlte öffentliche Inserate auf der anderen. Das ist wichtig, wenn man vergleichen will, wie viel öffentliches Geld einzelne Medien insgesamt erhalten.
Verlieren Standard, Presse und Krone künftig ihre Spitzenplätze?
Das lässt sich derzeit nicht sagen. Es ist jedenfalls nicht automatisch damit zu rechnen, dass große Medienhäuser nach der Reform viel weniger Förderung bekommen.
Auch im neuen System sollen journalistische Arbeitsplätze und redaktionelle Arbeit eine wichtige Rolle spielen. Große Medien beschäftigen viele Journalistinnen und Journalisten und werden deshalb weiterhin gute Voraussetzungen für Förderungen haben. Die größere Veränderung könnte an einer anderen Stelle liegen:
Welche Medien bekommen überhaupt Zugang zur Förderung?
Kleinere Redaktionen, reine Online-Medien und journalistische Neugründungen sollen künftig bessere Chancen erhalten. Für sie könnten niedrigere Einstiegshürden und zusätzliche Fördermöglichkeiten wichtiger sein als die Frage, welches große Medienhaus künftig den höchsten Betrag bekommt. Die Reform bedeutet deshalb nicht automatisch, dass die großen Österreichischen Tageszeitungen künftig weniger erhalten.
Das eigentliche Ziel ist ein anderes: Öffentliches Geld soll nicht nur bestehende Medien erhalten. Es soll auch dabei helfen, dass neuer und vielfältiger Journalismus entstehen kann. Ob das gelingt, wird sich allerdings erst zeigen, wenn das neue Gesetz vorliegt und klar ist, nach welchen Regeln die Fördergelder ab 2028 tatsächlich verteilt werden.
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