Noch vor wenigen Jahrzehnten mussten queere Menschen in Österreich mit Strafverfolgung, gesellschaftlicher Ausgrenzung und staatlicher Diskriminierung leben. Schritt für Schritt haben Aktivistinnen und Aktivisten jedoch Veränderungen erkämpft. Heute sind viele Rechte gesetzlich abgesichert. Doch der Weg dorthin war lang und politische Konflikte bleiben bis heute bestehen.
Homosexualität war in Österreich lange Zeit strafbar. Besonders Männer wurden verfolgt. Der sogenannte „Unzucht mit Personen gleichen Geschlechts“-Paragraph kriminalisierte gleichgeschlechtliche Beziehungen über Jahrzehnte hinweg. Polizei und Justiz gingen regelmäßig gegen Betroffene vor, viele verloren ihre Arbeit oder wurden gesellschaftlich ausgegrenzt.
Erst in den 1970er-Jahren begann sich die Situation langsam zu verändern. 1971 schaffte die Regierung unter Bundeskanzler Bruno Kreisky den generellen Straftatbestand für homosexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen ab. Ganz verschwunden war die Diskriminierung damit aber nicht: Mehrere Sonderparagraphen blieben bestehen und kriminalisierten etwa gleichgeschlechtliche Beziehungen mit jüngeren Partnern oder öffentliche „Werbung“ für Homosexualität.
Die ersten queeren Bewegungen
In den 1980er- und 1990er-Jahren entstand in Österreich eine sichtbare LGBTQ-Bewegung. Aktivistinnen und Aktivisten gründeten Vereine, organisierten Demonstrationen und forderten gleiche Rechte. Queere Rechte in Österreich wurden in dieser Phase erstmals öffentlich und politisch breiter eingefordert. Veranstaltungen wie die Regenbogenparade in Wien wurden zu wichtigen Symbolen für Sichtbarkeit und Gleichberechtigung. Auch Gerichte spielten eine Rolle.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte mehrmals fest, dass diskriminierende Gesetze gegen homosexuelle Menschen gegen Menschenrechte verstoßen. Dadurch gerieten auch österreichische Gesetze unter Druck. Im Jahr 2002 strich Österreich schließlich die letzten diskriminierenden Strafbestimmungen gegen homosexuelle Männer.
Eingetragene Partnerschaft und Ehe für alle
Ein weiterer großer Schritt folgte 2010: Gleichgeschlechtliche Paare konnten erstmals eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Damit erhielten sie rechtliche Absicherung, wie etwa beim Erbrecht oder bei gemeinsamen Wohnungen. Allerdings blieb diese Partnerschaft zunächst klar von der Ehe getrennt.
Viele Aktivistinnen und Aktivisten kritisierten diese Lösung als „Ehe zweiter Klasse“. Mehrere Klagen landeten schließlich vor dem Verfassungsgerichtshof. 2017 entschied das Gericht: Die Ungleichbehandlung ist verfassungswidrig. Seit 2019 können gleichgeschlechtliche Paare in Österreich heiraten. Damit gilt offiziell die „Ehe für alle“.
Rechte von trans und inter Menschen
Auch für trans Menschen hat sich die Rechtslage verändert. Seit einigen Jahren können Menschen ihren Geschlechtseintrag im Personenstand ändern, ohne sich einer Operation unterziehen zu müssen.
Gerichte stellten außerdem klar, dass auch ein dritter Geschlechtseintrag möglich sein kann. Das ist ein wichtiger Schritt für intergeschlechtliche Menschen. Trotzdem kritisieren viele Organisationen, dass Verfahren oft kompliziert und langwierig bleiben.
Politische Konflikte bis heute
Der Ausbau queerer Rechte wurde in Österreich stark von progressiven Parteien unterstützt. Vor allem SPÖ, Grüne und später auch NEOS setzten sich regelmäßig für Gleichstellung ein, etwa bei der Eheöffnung oder beim Antidiskriminierungsschutz. Konservative und rechte Parteien standen vielen Reformen lange skeptisch gegenüber. Besonders ÖVP und FPÖ lehnten die Ehe für alle über Jahre hinweg ab oder wollten sie zumindest nicht aktiv umsetzen.
Mit diesen Worten kritisierte SPÖ-Nationalratsabgeordneter Mario Lindner 2018 im Parlament die rechtliche Trennung von Ehe und eingetragener Partnerschaft als ungleiche Behandlung homosexueller Paare.
Erst durch Gerichtsentscheidungen kam es schließlich zur Änderung. Heute unterstützen zwar die meisten Parteien offiziell den rechtlichen Status quo. Gleichzeitig gibt es weiterhin politische Debatten, etwa über Bildungsprogramme zu sexueller Vielfalt, über den Schutz vor Hasskriminalität oder über Rechte von trans Jugendlichen.









