Noch bis in die 1970er-Jahre waren Schwangerschaftsabbrüche in Österreich grundsätzlich strafbar. Frauen, die eine ungewollte Schwangerschaft beenden wollten, mussten oft ins Ausland reisen oder heimlich gefährliche Methoden nutzen. Erst nach langen politischen Kämpfen setzte sich eine Reform durch. Heute gilt in Österreich die sogenannte Fristenlösung – doch die Debatte über Rechte, Zugang und Versorgung ist noch lange nicht abgeschlossen.
Über viele Jahrzehnte stellte das österreichische Strafgesetzbuch Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich unter Strafe. Grundlage war der sogenannte §144 StGB, der Abtreibungen verbot. Sowohl die Frauen selbst als auch Ärztinnen und Ärzte konnten dafür vor Gericht landen.
Viele Schwangerschaftsabbrüche fanden deshalb heimlich statt. Frauen griffen zu unsicheren Methoden oder reisten in Länder mit liberaleren Gesetzen. Besonders für ärmere Frauen war das ein großes Risiko. Feministische Gruppen und Teile der politischen Linken kritisierten diese Situation schon früh: Ein Verbot verhindere Abtreibungen nicht, sondern mache sie nur gefährlicher.
Die Frauenbewegung der 1970er-Jahre
In den späten 1960er- und frühen 1970er-Jahren wuchs der Druck auf die Politik. Die neue Frauenbewegung organisierte Demonstrationen, Kampagnen und öffentliche Debatten. Aktivistinnen forderten das Recht, selbst über den eigenen Körper zu entscheiden.
Eine zentrale Rolle spielte dabei die Parole:
„Mein Bauch gehört mir“,
… die aus der internationalen Frauenbewegung übernommen wurde. Auch Ärztinnen, Juristinnen und Teile der Sozialdemokratie unterstützten die Forderung nach einer Reform.
Die Fristenlösung von 1975
1975 führte die Regierung unter SPÖ-Bundeskanzler Bruno Kreisky schließlich die sogenannte Fristenlösung ein. Seitdem gilt: Ein Schwangerschaftsabbruch bleibt zwar formal im Strafgesetzbuch, ist aber straffrei, wenn er innerhalb der ersten drei Monate durchgeführt wird und eine ärztliche Beratung erfolgt.
Ich habe meinen Leuten immer gesagt, die Fristenlösung ist keine Kompromißlösung.
Zusätzlich erlaubt das Gesetz Abbrüche auch später, wenn medizinische Gründe vorliegen – etwa wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist oder schwere gesundheitliche Probleme beim Fötus festgestellt werden. Die Reform löste damals heftige politische Konflikte aus. Konservative Parteien und Teile der katholischen Kirche protestierten stark gegen die neue Regelung.
SPÖ, Grüne und NEOS dafür, ÖVP und FPÖ dagegen: Politische Fronten bis heute
Auch heute verläuft die politische Linie in Österreich relativ klar. Progressive Parteien wie SPÖ, Grüne und teilweise NEOS sprechen sich in der Regel für einen leichteren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen aus. Sie fordern zum Beispiel:
- mehr öffentliche Angebote in Spitälern
- bessere medizinische Versorgung in allen Bundesländern
- Kostenübernahmen durch die Krankenkassen
Konservative Parteien wie ÖVP und besonders die FPÖ stehen liberaleren Regelungen meist skeptischer gegenüber. Sie betonen stärker den Schutz ungeborenen Lebens und lehnen eine weitere Liberalisierung oft ab. Auch religiöse Organisationen und katholische Initiativen setzen sich weiterhin gegen Schwangerschaftsabbrüche ein.
Schwangerschaftsabbruch in Österreich: rechtlich erlaubt, aber praktisch oft schwierig
Obwohl Abtreibungen in Österreich innerhalb der Fristenlösung straffrei sind, bleibt der Zugang vielerorts schwierig. Öffentliche Spitäler führen Schwangerschaftsabbrüche nur selten durch. In einigen Bundesländern gibt es nur wenige Ärztinnen oder Ärzte, die den Eingriff anbieten. Deshalb müssen viele Frauen weite Wege zurücklegen oder private Einrichtungen aufsuchen.
Die Kosten liegen meist zwischen 400 und 800 Euro und werden in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen. Frauenrechtsorganisationen kritisieren deshalb seit Jahren: Die Fristenlösung garantiere zwar ein rechtliches Recht, aber noch keinen flächendeckenden Zugang.









