Im Zweifel für den Angeklagten? Hier sind die Geschichten von drei Justizopfern aus Österreich, Deutschland und den USA, die dasselbe Schicksal teilten: Sie wurden zu Mörder:innen erklärt, verurteilt und eingesperrt – obwohl sie unschuldig waren. Ein Jogger, dessen Aussage gegen ihn verwendet wurde. Eine psychisch kranke Frau, die unter Medikamenten ein Geständnis ablegte. Ein junger Soldat, der dem Druck der Ermittler nicht mehr standhielt.
Sebastian T. aus Deutschland: Der Eiskeller-Fall
Am 19. März 2024 wurde Sebastian T. wegen Mordes an der 23-jährigen Medizinstudentin Hanna W. zu neun Jahren Haft verurteilt.
Was war passiert?
In der Nacht des 3. Oktober 2022 starb Hanna W. nach einer Partynacht im Club „Eiskeller“ in Aschau im Chiemgau.
Ihre Leiche wurde am späten Nachmittag desselben Tages etwa neun Kilometer entfernt in einem Fluss gefunden. Sie war halb bekleidet und hatte einige schwere Verletzungen erlitten, darunter starke Abschürfungen am Körper und Kopfverletzungen. Als Hanna verschwindet, wird in der Umgebung ein männlicher Jogger gesichtet, der anschließend in einem öffentlichen Zeugenaufruf gebeten wird, sich zu melden. Sebastian T., der für einen Halbmarathon trainierte und gerne nachts laufen geht, meldet sich mit reinem Gewissen bei der Polizei.
Die Ermittlungen
Sebastian T. sagt bei der Polizei aus, obwohl er nichts Verdächtiges gesehen hat. Im Verhör fordern die Beamt:innen ihn auf, sich vorzustellen, wie Hanna getötet worden sein könnte. Sebastian T. spekuliert, dass sie vielleicht von einem Autofahrer überfallen und anschließend mit einem Stein auf den Kopf geschlagen wurde. Die Polizei legt ihm diese Aussage als Täterwissen aus.
Die Beamt:innen gingen davon aus, dass Sebastian T. nach dem Ende seiner Joggingrunde noch einmal losgelaufen sei und Hanna W. am Tatort überfallen habe. Für diese zweite Joggingrunde gibt es allerdings keinerlei Beweise, keine Kameraaufnahmen, keine Zeugen. Im Gegenteil: Sebastians Handydaten zeigen, dass er nach seiner Joggingrunde zu Hause ein Handyspiel spielte. Bei einer anschließenden Durchsuchung seiner Sachen konnte ebenso nichts gefunden werden, was ihn mit Hanna in Verbindung gebracht hätte. Dennoch gingen die Polizist:innen weiter davon aus, dass Sebastian Hanna angegriffen, ausgezogen und anschließend in den nahegelegenen Bärbach geworfen habe.
Kleine Randnotiz: Laut Gutachten soll Hanna circa 20 cm größer und 10 kg schwerer gewesen sein als Sebastian.
Zuletzt gab es noch einen Mithäftling, der angab, dass Sebastian T. ihm die Tat in der Untersuchungshaft gestanden habe. Dabei blieb seine Aussage aber vage. Der Mann hatte außerdem einen Hintergrund von psychischen Problemen, inklusive einiger Falschaussagen in der Vergangenheit.
Dennoch verurteilte das Gericht Sebastian T. auch aufgrund dieser zweifelhaften Zeugenaussage zu neun Jahren Haft.
Die Wahrheit
Nachdem das Verfahren wieder aufgenommen wurde, konnte der mutmaßliche, tatsächliche Tathergang rekonstruiert werden. Demnach fiel Hanna in jener Oktobernacht stark alkoholisiert in den Bärbach, der zu dieser Jahreszeit reißerische Züge annimmt. Dabei schrie sie einmal, was von einer Zeugin gehört wurde. Da sie außerdem schwere Winterkleidung trug, zog sie diese vermutlich selbst aus, um sich zu retten. Aufgrund der starken Strömung und der neun Kilometer, die sie mitgerissen wurde, ist anzunehmen, dass es so zu den schweren Abschürfungen und Verletzungen am Kopf kam. Das Gutachten bestätigte zudem, dass die Ursache ihres Todes auf Ertrinken zurückzuführen ist. Zudem stellte sich heraus, dass sich die zuständige Richterin und die Staatsanwaltschaft während des Prozesses abgesprochen hatten. Ein Verhalten, das strengstens untersagt ist.
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil schließlich auf. Sebastian T. wurde im November 2025 freigesprochen. Die Richterin entschuldigte sich. Dennoch kann ihm die 945 Tage in Haft niemand mehr zurückgeben.
Sandra Hemme aus den USA: Vier Jahrzehnte unschuldig im Gefängnis
1980 wurde Sandra Hemme für den Mord an einer Bibliotheksangestellten in St. Joseph, Missouri zu lebenslanger Haft verurteilt. Sandra hatte sich schuldig bekannt, um der Todesstrafe zu entgehen.
Was war passiert?
Am 13. November 1980 wurde die 31-jährige Sekretärin Patricia Jeschke tot in ihrem Schlafzimmer gefunden, nachdem sie nicht zur Arbeit erschienen war. Patricia Jeschkes Hände waren gefesselt und sie wies Verletzungen am Kopf auf. Sie war augenscheinlich mit einer Strumpfhose erdrosselt worden. Die Polizei fand sowohl zwei schwarze Haare am Tatort als auch zwei Stücke abgeschnittenen Antennendraht neben ihrer Leiche.
Die Ermittlungen
Fakt war, dass Jeschke am 12. November 1980 um circa 17 Uhr die Arbeit verließ, um zu einer kirchlichen Veranstaltung zu gehen. Sie wurde von einer Zeugin noch in einem weißen Sportwagen in der Innenstadt von St. Joseph gesehen. Zudem sahen weitere Zeug:innen am selben Abend einen weißen Wagen vor ihrer Wohnung. 13 Tage später rief eine Krankenschwester die Polizei, da sich eine ehemalige Patientin mit einem Messer in ihrem Haus befand. Als die Polizei eintraf, fanden sie die damals 20-jährige Sandra Hemme, die sich in einem Schrank versteckte. Sie wurde in die Psychiatrie eingewiesen.
Sandra war geprägt von einer Vergangenheit mit psychischen Problemen. Die Befragung durch die Polizei fand in der Psychiatrie statt, während Sandra mit antipsychotischen Medikamenten behandelt wurde. Diese wirkten so stark, dass ihre Anwälte aussagten, sie sei stellenweise nicht einmal in der Lage gewesen, ihren Kopf hochzuhalten. Außerdem sei sie an einen Stuhl gefesselt gewesen. Während ihrer Befragung machte sie widersprüchliche Aussagen und wurde als geistig verwirrt eingestuft.
Die Wahrheit
Nach 43 Jahren Gefängnis kam der zuständige Bezirksrichter zu dem Urteil, dass es keine Beweise für Sandras Schuld gab, außer ihren unzuverlässigen Aussagen, die während einer psychiatrischen Krise und unter körperlichen Schmerzen stattfanden. Für den Mord an Jeschke wurde ein direkter Zusammenhang zu einem örtlichen Polizeibeamten hergestellt, der wegen eines anderen Verbrechens verurteilt wurde und bereits verstorben war.

Sandras Verurteilung resultierte in der längsten irrtümlichen Haftstrafe einer Frau in den USA. Sie ist nun seit 2024 frei und mittlerweile über 60 Jahre alt.
Peter Heidegger aus Österreich: Der Taximord
Peter Heidegger wurde 1993 beschuldigt, die 28-jährige Taxifahrerin Claudia Deubler aus Salzburg in Wals ermordet zu haben. Er soll sie erschossen und beraubt haben.

Die Ermittlungen
Nur zwei Tage nach dem Mord wurde der damals 19-jährige Soldat Peter Heidegger verhaftet, da zwei Zeugen ausgesagt hatten, sie hätten ihn zur Tatzeit in Tatortnähe gesehen. Heidegger gestand die Tat insgesamt fünfmal. Sein Geständnis widerrief er allerdings 15 Tage später wieder. Seine Begründung: Er sei von den Ermittler:innen unter Druck gesetzt worden. Dennoch wurde er auf Basis seines Geständnisses und der Zeugenaussagen wegen Mordes und schweren Raubs in Krems an der Donau zu 20 Jahren Haft verurteilt.
Die Wahrheit
Heideggers Prozess wurde 2001 wieder aufgenommen. Die Geschworenen waren sich einig, dass er die Straftat nicht begangen hatte, weshalb es zum Freispruch kam. Im Zuge dessen wurden sechs Beamt:innen der Salzburger Kriminalabteilung wegen Verdachts des Amtsmissbrauchs angezeigt. Es stellte sich heraus, dass sich die Ermittler:innen bei dem Verhör von Heidegger sehr dominant und einseitig verhielten und ihn massiv unter Druck setzen. So behaupteten sie zum Beispiel, sie hätten seine Haare im Taxi gefunden. Außerdem sorgten sie für Schlafentzug, indem sie ihn die ganze Nacht durch strahlende Beleuchtung wach hielten.
Schließlich gestand Peter Heidegger den Mord, um den harten Befragungen ein Ende zu setzen. Erst als er merkte, was das für Konsequenzen für ihn haben würde und dass nicht weiter nach der Wahrheit gesucht wurde, widerrief er schließlich sein Geständnis. Das falsche Geständnis, falsche Zeugenaussagen, Beweismittelunterdrückung und Urkundenfälschung führten schlussendlich zu seiner irrtümlichen Verurteilung.
Peter Heidegger erhielt im Jahr 2004 eine Entschädigung von 950.000 Euro. Seine Haftstrafe resultierte in 2865 Tagen Freiheitsentzug. Somit gehört der Taximord zu einer der längsten fälschlichen Haftstrafen der österreichischen Justizgeschichte.









